Mietbedingungen

1. Allgemeine Vermietbedingungen

Die Firma Moviano – historische Fahrwelten GmbH oder ein assoziierter Vermieter/Überlasser vermietet das im Mietvertrag beschriebene Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Bedingungen, welche der Mieter/Nutzer mit Eintritt in den Vertrag anerkennt.

Der Mieter/Nutzer erklärt, daß er zur Auftragserteilung bemächtigt ist und zur Zahlung der gesamten direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Der Auftraggeber hat für die Durchführbarkeit des Auftrages zu sorgen, sofern nicht höhere Gewalt ihn daran hindert. Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten.

Zuwiderhandlung hat die sofortige Beendigung des Vermietvorganges zur Folge.

 

2. Fahrzeugentgegennahme

Das Fahrzeug entspricht der StVZO.

Der Mieter bestätigt durch die Entgegennahme des Wagens am vereinbarten Termin, diesen ohne erkennbare Mängel in verkehrssicherem Zustand mit ordnungsgemäßer Bereifung, Verbandskasten, Warndreieck und Kfz-Schein-Kopie, als auch eine Kurzbedienungsanleitung erhalten zu haben.

 

3. Besondere Obhutspflicht

Da es sich bei allen Fahrzeugen um seltene und wertvolle Exemplare handelt, obliegt dem Mieter/Nutzer eine besondere Obhutspflicht. Der Mieter/Nutzer hat das Fahrzeug sorgsam und pfleglich zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln einschließlich der Wartungsfristen, die bei einem Oldtimer wesentlich kürzer sind als bei heute üblichen Automobilen, zu beachten. Der Mieter/Nutzer haftet für über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschleiß. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt mit der Bedienung des Oldtimers vertraut zu machen, insbesondere mit dem Umstand, dass die Fahrzeugtechnik dem Stand der 50er, 60er oder 70er Jahre entspricht. An dieser Stelle ist nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Bewegen eines historischen Fahrzeugs im heutigen Straßenverkehr eine defensive Fahrweise erfordert. Bei Wagen ohne selbstrückstellenden Blinker ist unbedingt darauf zu achten, dass der Blinker nach dem Abbiegen wieder von Hand ausgeschaltet werden muss. Bei Oldtimern mit Einkreis-Bremsanlage stünde bei einem Defekt nur noch die Feststellbremse zur Verfügung; in diesem Fall darf nicht weitergefahren werden. Die Bremslichter sind oftmals klein und werden leicht übersehen. Am Oldtimer sind das ganze Jahr Sommerreifen montiert, die bei Temperaturen unter 7°C einen längeren Bremsweg haben. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, werden die Oldtimer aus Sicherheitsgründen nicht herausgegeben und ggf. die Anzahlung erstattet. Um Motorschäden zu vermeiden, muss je nach Fahrzeug handelsüblicher Bleizusatz zugegeben und SuperPlus (98 Oktan) getankt werden; die Tankquittung kann vom Vermieter eingesehen werden. Bei einer Mietdauer von mehr als 500 km ist der Mieter verpflichtet, den Ölstand zu kontrollieren und ggf. Öl der Sorte 15 W 40 aufzufüllen. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, die Öldruck- und Kühlwassertemperaturanzeige zu beobachten und bei einer für Laien erkennbaren Fehleranzeige den Wagen unverzüglich an einer geeigneten Stelle zu parken und den Motor abzustellen. Insbesondere bei sehr heißem Wetter kann langsames Fahren oder Stehen mit laufendem Motor zu Überhitzung führen, der Wagen ist dann rechtzeitig zu parken und abzukühlen. Verbleibt das Fahrzeug über Nacht beim Mieter/Nutzer, muß dieser für einen Stellplatz, in einer Garage oder einem verschlossenen Gebäude sorgen. Es ist nicht gestattet im Auto zu rauchen und durch eine Waschanlage zu fahren. Bei offenen Fahrzeugen ist sicherzustellen, dass das Dach bei Regen und unbeaufsichtigtem Abstellen vollständig geschlossen ist. Bei Cabrios muss auch das zusätzliche Lenkradschloss angebracht sein, sofern der Wagen längere Zeit nicht im Blickfeld des Mieters ist. Klebestreifen und andere Spuren von einem evt. angebrachten Blumenschmuck, die nicht durch eine normale Wagenwäsche beseitigt werden können, sind vor der Rückgabe des Wagens vollständig zu entfernen. Es ist nicht erlaubt, mit Schuhen auf den Sitzen oder den Stoßstangen zu stehen. Tiere, insbesondere Hunde, dürfen nur dann auf den Sitzen mitgenommen werden, wenn der Mieter durch entsprechende Unterlagen sicherstellt, dass weder Schmutz noch Feuchtigkeit an die Sitze gelangen kann und auch kein Tiergeruch in den Sitzen hängenbleibt. Mehraufwand für weitergehende Reinigungsmaßnahmen gehen zu Lasten des Mieters.

 

4. Nutzung

Die Vermietung und Überlassung erfolgt an den Mieter/Nutzer persönlich. Das Fahrzeug ist sachgemäß und schonend zu behandeln, eine Geschwindigkeit von 110 Km/h darf nicht überschritten werden. Der Mieter hat stets darauf zu achten, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

Der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters/Überlassers bedürfen:

Das Befahren von Rennstrecken (bspw. Nürburgring u.a.) sowie die Teilnahme an motorsportlichen Rallyes

Fahrten außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland.

In keinem Falle gestattet ist die Verwendung des Fahrzeuges zur Vermietung an Dritte, für Fahrten in andere als die oben erwähnten Länder, zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, bei denen es um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder schnellster Zeiten ankommt zur Beförderung von Gütern aller Art mit Ausnahme der üblichen persönlichen Reiseeffekten.

 

5. Verhalten im Schadensfall

Für den Schadenfall (Unfall, Diebstahl, sonstige Beschädigungen oder Defekt bzw. Panne) ist der Vermieter grundsätzlich, umfassend und unverzüglich telefonisch zu verständigen. Der Mieter hat das Recht, einen Pannendienst mit der Behebung des Fehlers zu beauftragen. Ist eine größere Reparatur erforderlich, muss der Mieter dem Vermieter unverzüglich den Vorfall telefonisch anzeigen oder ggf. mit Ort- und Zeitangabe auf Anrufbeantworter sprechen. Der Pannendienst kann den Wagen zu der nächsten geeigneten Werkstatt bringen, über den Reparaturauftrag entscheidet jedoch alleine der Vermieter. Belege vorgestreckter Kosten müssen Datum, Ort und Autokennzeichen enthalten.

Bei einem Unfall hat der Mieter den Unfallort gemäß den allgemeinen Bestimmungen abzusichern und in jedem Falle eine polizeiliche Aufnahme des Unfalles zu veranlassen. Er ist nicht befugt Anerkenntnisse zu Schuldfragen abzugeben. Unabhängig hiervon hat der Mieter für den Vermieter die Namen und Anschrift sämtlich beteiligter Personen und etwaiger Zeugen sowie Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge schriftlich festzuhalten. Ggf. ist der Unfallort photografisch für den Vermieter zu dokumentieren. Der Vermieter ist ebenfalls unverzüglich zu benachrichtigen.

Bei Diebstahl oder sonstigen Beschädigungen des Fahrzeuges sind unmittelbar sämtliche erforderlichen polizeilichen Feststellungen vom Mieter/Nutzer zu veranlassen.

 

6. Mietpreis & Zahlung

Der Mietpreis ist zu 100% im Voraus bei Vertragsabschluß fällig. Weitergehende individuelle Vereinbarungen bleiben dem Vermieter vorbehalten. Im Mietpreis für den Tages- bzw Wochenendtarif sind 200 bzw. 300 km pro Tag inbegriffen, jeder weitere Kilometer wird mit dem Satz laut Preisliste/Übergabeprotokoll berechnet.

Die Zahlung des Mietpreises wird bei Vertragsabschluß fällig und ist innerhalb von 2 Wochen, jedoch vor Abholung des Mietfahrzeugs auf das Konto des Vermieters zu überweisen oder in bar zu entrichten.

 

7. Rückgabe

Der Mieter darf den vereinbarten Rückgabezeitpunkt maximal um eine Stunde überziehen. Ist der Wagen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erschienen, verlängert sich die Mietdauer automatisch um einen weiteren Tag zu dem vereinbarten Tagesmietpreis. Der Wagen ist vollgetankt wie bei der Übernahme einschließlich sämtlichem Zubehör und Fahrzeugpapieren am Ort der vereinbarten Übergabe zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt bzw. ohne Zubehör zurückgegeben, wird der Tankservice bzw. das fehlende Zubehör extra in Rechnung gestellt / von der Kaution einbehalten. andernfalls wird der im Übergabeprotokoll festgesetzte Betrag pro Liter der fehlenden Kraftstoffmenge in Rechnung gestellt/von der Kaution einbehalten. Vor der Rückgabe der Kaution hat der Vermieter das Recht, das Fahrzeug auf entstandene Beschädigungen oder Defekte zu untersuchen.

 

8. Mindestalter

Das Mindestalter eines Mieters/Nutzers beträgt 28 Jahre, bzw. 35 Jahre, wobei der Mieter seit mindestens acht Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Ein Reisepass/Personalausweis sowie ein gültiger nationaler Führerschein ist bei Anmietung vorzulegen.

 

9. Verzug

Gerät der Mieter/Nutzer in Verzug ist der Vermieter/Überlasser berechtigt für jede Mahnung eine Mahngebühr von 10,00 € zu erheben und darüber hinaus Verzugszinsen in Höhe von 10% ohne weiteren Nachweis zu berechnen.  Wird ein Inkassobüro beauftragt, hat der Mieter/Nutzer die hieraus entstehenden Kosten allein zu tragen.

 

10. Ausschlußfrist

Der Mieter/Nutzer ist verpflichtet offensichtliche Mängel an der Mietsache unmittelbar anzuzeigen. Anderenfalls können keinerlei Gewährleistungsansprüche oder Haftungsausschlüsse geltend gemacht werden.

 

11. Gewährleistung / Haftung und Erstattung des Vermieters:

Bei unvorhersehbarem Totalausfall des Fahrzeugs vor oder während der Mietdauer ist der Vermieter nicht zur Bereitstellung eines Ersatzwagens verpflichtet. Dies liegt ausdrücklich im Kulanzverhalten des Vermieters. Wird jedoch ein Ersatzwagen gestellt, überträgt sich das Mietverhältnis auf den Ersatzwagen zu gleichen Bedingungen. Der Vermieter erstattet Auslagen für Pannenhilfe, Abschleppdienst und Motoröl in Höhe der vorgelegten Belege. Bei einem nicht verschuldeten Totalausfall des Fahrzeugs erstattet der Vermieter den Mietpreis der folgenden Miettage vollständig, an dem betreffenden Tag des Ausfalls wird der Mietpreis anteilig im Verhältnis von den tatsächlich gefahrenen zu den zugrunde liegenden freien Tageskilometern zurückerstattet. Der Mieter versichert ausdrücklich davon Kenntnis genommen zu haben, dass das Fahrzeug auch unter dem Aspekt des Insassenschutzes bei einem Unfall dem technischen Stand der 50er, 60er bzw. Jahre entspricht (z.B. das Fehlen von Sicherheitsgurten und Kopfstützen).  Der Mieter wurde ausdrücklich auf das schlechtere Fahrverhalten / Bremsverhalten von Oldtimerfahrzeugen gegenüber Neufahrzeugen hingewiesen; für sich aus diesen Umständen ergebende Schäden oder Verletzungen des Mieters oder der Insassen ist eine Haftung der Vermieters ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Mieter keinerlei weitergehende Ansprüche auf Erstattungen oder Schadensersatz geltend machen. Eine Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit ist, soweit möglich, ausgeschlossen.

Der Vermieter/Überlasser und dessen Erfüllungsgehilfen haften -abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten- nur für grobes Verschulden (d.h. nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit). Darüber hinaus haftet er nur, soweit der Schaden durch eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherung im Rahmen der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) abdeckbar ist. Für bei der Übergabe nicht offensichtlich vorhandene Fehler oder Störungen des Fahrzeuges und hieraus entstehende Verluste oder Schäden haftet der Vermieter/Überlasser gleichfalls nur bei groben Verschulden. Insbesondere haftet der Vermieter/Überlasser nicht für Nichterfüllung des Vertrages, sofern die Nichterfüllung auf einem unvorhergesehenen Defekt oder einen Unfall des Fahrzeuges herrührt. Des Weiteren haftet der Vermieter/Überlasser nicht für die Nichterfüllung eines Auftrages, wenn die Nichterfüllung des Auftrages auf Dritte oder örtliche Gegebenheiten zurückzuführen ist (z.B. Stau). Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche auf das Recht der Nachbesserung beschränkt.

 
12. Haftung des Mieters/Nutzers:

Der Mieter/Nutzer entbindet den Vermieter von jeder Haftung für das beförderte Gepäck sowie für alle Park- und Verkehrsübertretungen. Der Mieter/Nutzer haftet für Beschädigungen am Fahrzeug sowie für Unfallschäden und Folgeschäden am Fahrzeug bis zur Höhe der Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,00 €. Sofern die Kfz-Versicherung nicht für Schäden aufkommt, obliegt es dem Mieter, die Firma Moviano von jedweden Schadenersatzansprüchen freizustellen. Der Mieter/Nutzer haftet auf jeden Fall im gesamten Umfang eines Schadens bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei alkohol- und drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, sowie bei Zuwiderhandlung gegen Anweisungen im Rahmen der techn. Einweisung. Hat der Mieter/Nutzer Unfallflucht begangen oder seine Pflichten aus seiner Obhutspflicht verletzt, so haftet er ebenfalls uneingeschränkt. Der Mieter/Nutzer haftet uneingeschränkt für alle Schäden (z.B. Reparaturkosten, Fahrzeug- und Geschäftsausfall, Wertminderung), die aus nicht vertragsgemäßer Nutzung entstehen. Das Fahren oder Mitfahren im Oldtimer während der Mietdauer geschieht für alle Insassen in eigener Verantwortung/Haftung; der Mieter/Nutzer ist verpflichtet, alle Fahrgäste auf diesen Umstand hinzuweisen und deren Einverständnis einzuholen.

Führt ein anderer als der Mieter den Wagen, so gilt dieser stets als Erfüllungsgehilfe des Mieters und ist vollumfänglich an diese Bedingungen gebunden. Dem Mieter obliegt in diesem Falle die Einhaltung des Mindestalters und die Kontrolle eines gültigen Führerscheins des Fahrers.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Haftung.

 

13. Rücktritt

Eine Vertragskündigung oder Vertragsaufhebung seitens des Mieters ist ohne zwingenden und nachweisbaren Grund unzulässig. Für stornierte Einzelleistungen wird eine Gebühr in Höhe von 20% des Mietpreises ohne Nachweis erhoben.


14. Verjährung

Die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters/Überlassers wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugzustandes beginnt, wenn gegen den Mieter/Nutzer ein Bußgeldverfahren oder strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, mit Gewährung von Akteneinsicht für den Vermieter/Überlasser oder dessen gesetzlichen Vertreter, spätestens aber sechs Monate nach Rückgabe des Fahrzeuges.

 

15. Versicherung

Alle Fahrzeuge enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Es besteht eine Vollkasko-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 2.000 pro Schadensfall - diese Summe ist bei Übernahme des Wagens als Kaution in bar zu hinterlegen.


16. Besondere Mietbedingungen

Alle Preise in Euro inkl. gesetzlicher MWSt., inkl. der angegebenen Kilometer.

Zeit und Kilometer rechnen sich an Abholungsort ohne Treibstoffe/Hilfsstoffe.

Die Treibstoff- und Reinigungskosten (30,00 € je Vermietung) trägt der Mieter/Nutzer.

Eine Tagesvermietung (Mo - So) beginnt ab 8.00 bis 19.00 Uhr, der Hochzeitstarif beginnt immer Do bzw. Fr. ab 18.00 Uhr und geht bis 12.00 Uhr des ubernächsten Tages, der Wochenendtarif beginnt Sa ab 8.00 Uhr bis So. 19.00 Uhr.

 

17. Mündliche Absprachen

Mündliche Absprachen bestehen nicht und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

18. Salvatorische Klausel:

Im Falle, dass eine der obigen Bestimmungen unwirksam ist, bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Nürnberg.

Die oben genannten Mietbedingungen werden anerkannt. Bei Nichtbeachtung ist der Unterzeichner gegenüber dem Mieter zum Ersatz etwaiger Schäden unmittelbar verpflichtet.




Mehr Motivation durch Oldtimer - auch in Deinem Unternehmen. Versprochen!
© 2011 - 2012 Moviano - historische Fahrwelten Powered by OW2 multimedia, Nürnberg